Toilette
Dieser Handtuch-Halter ist aus Keramik. Er hat eine weiche und runde Form. Es gibt keine Ecken oder Kanten. Dieses Design war im Jahr 1975 ganz neu.
Hinweis: Der Text ist über ein Tast-Objekt im X-D-E-P-O-T. Das Tast-Objekt sieht ein bisschen anders als das Original-Objekt. Der Text passt zu dem Tast-Objekt.
Dieser Handtuch-Halter ist aus Keramik. Das Material besteht aus Ton. Es wird dann in einem Ofen bei sehr großer Hitze gebrannt. Zum Schluss kann die Keramik noch eine Glasur bekommen. Die Glasur ist ein Überzug, der wie farbiges Glas aussieht.
Keramik verwenden die Menschen schon sehr lange. Sie ist sehr dauerhaft und mit der Glasur lässt sie kein Wasser durch. Sie ist auch ungefährlich für die Gesundheit und man kann sie gut reinigen. Daher eignet sich Keramik sehr gut für den Sanitär-Bereich. Das bedeutet: zum Beispiel für Badezimmer und Toiletten.
Im Jahr 1975 hat Luigi Colani für die Firma Villeroy & Boch ein ganz neues Bad-Design entwickelt. Die Firma Villeroy & Boch stellt zum Beispiel Fliesen und Kacheln her, aber auch Geschirr. Diese Gestaltung ist typisch für Luigi Colani: Alle seine Designs haben runde und weiche Formen und sind auf die Bewegungen vom Menschen abgestimmt.
Das ist auch bei der Ausstattung von seinen Bädern so: Waschbecken, Seifen-Schalen und die Halterungen von Zahnbürsten haben keine Ecken und keine Kanten. Er hat für das Badezimmer einen Gesamt-Entwurf gemacht. Alle Teile gehören zusammen. Man sagt dazu: Kollektion. Die Kollektionen haben unterschiedliche Farben.
Alle Menschen sind für Luigi Colani einzig-artig. Ihre Bedürfnisse sind für ihn sehr wichtig. Das Bad soll mit seinem Design ein Ort für die Entspannung sein.
Weitere Details
Design | Colani, Luigi (1928-2019) GND ULAN |
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Datierung Entwurf | 1975 |
Herstellung | Villeroy & Boch GND |
Auftrag | Villeroy & Boch GND |
Herstellungsort | Mettlach/Saar, Deutschland |
Auftragsort | Mettlach/Saar, Deutschland |
Maße | Höhe: 80, Breite: 40, Tiefe: 75 cm |
Material | Keramik, Grün glasiert |
Farbe | Grün |
Inventarnummer | 810/2020 |